Pressemeldungen und Berichte der Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Bistum Trier

Presseerklärung aus Anlass der Veröffentlichung des ersten Zwischenberichts der wissenschaftlichen Studie zu den Umständen des Falles Edmund Dillinger im Auftrag der Unabhängigen Aufarbeitungskommission (UAK) im Bistum Trier

Am 27.11.2022 verstarb der am 02.08.1935 in Friedrichsthal geborene Priester Edmund Dillinger. In seinem Nachlass fand sein Neffe umfangreiches Bildmaterial, das den Verdacht auf langjährigen sexuellen Missbrauch von Jugendlichen, Kindern und anderen Schutzbefohlenen begründete. Die Reaktion der UAK auf diesen Verdacht war bundesweiter Kritik ausgesetzt. Vor dem Hintergrund, dass eine Aufarbeitung der Vorgänge um Edmund Dillinger weit über die Grenzen des Bistums Trier hinaus reichen wird und auch dritte Stellen miteinbezogen werden müssen, entschloss sich die UAK – auch eingedenk eigener begrenzter Ressourcen – eine eigenständige und unabhängige Untersuchung zu initiieren und damit Generalstaatsanwalt a.D. Dr. Jürgen Brauer und Oberstaatsanwalt a.D. Ingo Hromada zu beauftragen.

In der am 20.09.2023 stattfindenden Pressekonferenz haben die Autoren den der UAK erstatteten 1. Zwischenbericht vorgelegt.

Komplette Presseerklärung als PDF

Den Zwischenbericht können Sie hier als PDF herunterladen

  • UAK empört über die Vernichtung von Bildern, Terminkalendern und weiterem Beweismaterial im Fall Edmund Dillinger

    Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier erklärt:

    Die Unabhängige Aufarbeitungskommission ist empört über die Vernichtung von Bildern, Terminkalendern und weiterem Beweismaterial im Fall Edmund Dillinger. Dieses Material wäre außerordentlich wichtig für die weitere Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Seine Vernichtung ist ein schwerer Schlag gegen die so wichtige Aufarbeitung im Interesse der Betroffenen. Der Unabhängigen Aufarbeitungskommission ist gänzlich unverständlich, warum über das Gesuch der mit der Aufklärung betrauten Experten nicht vor der Vernichtung des Materials entschieden worden ist. Sie erwartet umso mehr eine gute, offene Zusammenarbeit mit den saarländischen Behörden bei der Rekonstruktion des Beweismaterials, soweit dies noch möglich ist.

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  • Die Unabhängige Aufarbeitungskommission Trier hat die umfassende und unabhängige Untersuchung des Falles Edmund Dillinger auf den Weg gebracht

    Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier hat Maßnahmen getroffen, um die kürzlich neu zutage getretenen Missbrauchstaten des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger zusammen mit den bereits bekannten Vorkommnissen umfassend und rasch zu untersuchen. Sie ist dankbar dafür, dass der anscheinend immense Umfang dieser Taten nun greifbar gemacht worden ist.

    Die Unabhängige Aufarbeitungskommission hat zur wissenschaftlich fundierten Untersuchung des Falles Edmund Dillinger ein eigenständiges Projekt auf den Weg gebracht, da ihre bisherigen personellen Ressourcen nicht ausreichen, um den Fall in der gebotenen Geschwindigkeit und Intensität zu untersuchen. Die Unabhängige Kommission hält bei den nun bekannt gewordenen Dimensionen des Falles Dillingers eine gesonderte Untersuchung für unabdingbar.

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  • Unabhängige Aufarbeitungskommission Trier gewinnt ehemaligen Generalstaatsanwalt Dr. Brauer für die Aufklärung des Falles Edmund Dillinger (21.04.2023)

    Für die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier wie auch selbstverständlich für ihren Vorsitzenden Prof. Robbers ist bei aller Aufklärungsarbeit die Achtung der Betroffenen oberster Maßstab allen Handelns.
    Bei jedem Schritt der Aufklärung muss der Schutz der Betroffenen sichergestellt sein. Das gilt in besonderer Weise für die Verwendung von Beweisbildern von sexueller Gewalt betroffener Kinder und Jugendlicher, die dadurch noch einmal in hohem Maße verletzt werden können. 
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  • Presseerklärung zu den aktuellen Vorgängen zum Fall Edmund Dillinger (18.04.2023)

    zu den aktuellen Vorgängen zum Fall Edmund Dillinger erklärt die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier:

    Den konkreten Inhalt von Gesprächen mit Betroffenen und sonstigen Beteiligten kann die Unabhängige Aufarbeitungskommission ohne deren ausdrückliches Einverständnis nicht offenlegen.

    Der Vorsitzende der Aufarbeitungskommission hat Herrn Dr. Dillinger allerdings nicht geraten, das in seinem Besitz befindliche kinderpornographische Material zu verbrennen. Dies ergibt sich eindeutig aus dem im Einverständnis mit den Beteiligten angefertigten Audiomitschnitt des Gespräches, den die Kommission abgehört hat. Gegenwärtig wird eine Abschrift des Mitschnitts angefertigt, die die Kommission gerne offenlegt, wenn Herr Dr. Dillinger und seine Begleitperson dem zustimmen.

    Der Aufarbeitungskommission erscheint die zurzeit geltende Rechtslage für die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs unzureichend. Sie prüft gegenwärtig Möglichkeiten, das Material für Zwecke der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs einer rechtmäßigen Sicherung zuzuführen. Sie ist intensiv daran interessiert, alles Material zu sichern und auszuwerten, das der Aufarbeitung des erlittenen sexuellen Unrechts dient.

    Im Interesse der von sexuellem Missbrauch unmittelbar Betroffenen ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 184b Abs. 3 StGB der Besitz eines kinderpornographischen Inhalts, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, strafbar ist. Das gilt unabhängig davon, wie der Besitz erlangt worden ist. Bereits in der Gesetzesbegründung ist ausgeführt, dass Besitzer kinder- oder jugendpornographischen Materials verpflichtet sind, dieses Material alsbald einer Behörde (oder sonstigen zuständigen Stelle) zu übergeben oder es selbst zu vernichten (vgl. BT-Drs. 12/3001 S. 6; Eisele, in: Schönke-Schröder, 30. Aufl. 2019, § 184b Rdnr. 37; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl. 2023, § 184b Rdnr. 7, 44).

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  • Erster Zwischenbericht veröffentlicht (25. August 2022)

    Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier (UAK) hat am 25. August 2022 ihren ersten Zwischenbericht vorgestellt. 
    Zur Pressemeldung der Kommission (pdf)

    Hier finden Sie den vollständigen Zwischenbericht (pdf)

  • Damit Betroffenen Gerechtigkeit widerfährt

    Den sexuellen Missbrauch im Kontext der katholischen Kirche aufzuarbeiten, damit den Betroffenen Gerechtigkeit widerfährt, ist das wichtigste Ziel der Vorsitzenden der bestehenden Unabhängigen Kommissionen zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich der Deutschen Bistümer, die sich am 29. und 30.April in Fulda erstmals zu einer zweitägigen Arbeitstagung getroffen haben. Ziel dieses Treffens war, sich über den Stand der Entwicklung in den Bistümern auszutauschen, voneinander zu lernen, um Synergieeffekte zu erreichen und Strategien der Aufarbeitung abzustimmen, die den Betroffenen bestmöglich gerecht wird und zukünftigen Missbrauch verhindern hilft.

    Zur Meldung der Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen

  • Wissen, bewerten, empfehlen: Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier stellt sich vor (13. Dezember 2021)

    „Wissen – Bewerten – Empfehlen“: So lässt sich die Vorgehensweise der „Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich der Diözese Trier“ beschreiben. Das hat die Kommission am 13. Dezember in Trier mitgeteilt. Ursprünglich hatten sich die sieben Mitglieder in einem Pressegespräch der Öffentlichkeit vorstellen wollen; corona-bedingt sei dieser Termin jedoch ins neue Jahr verschoben, teilte Gerhard Robbers als Sprecher der Kommission mit.

    Mehr lesen in der Nachricht vom 13. Dezember 2021 

  • Der Wahrheit ehrlich ins Gesicht schauen: Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier nimmt Arbeit auf (28. Juni 2021)

    Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich des Bistums Trier hat ihre Arbeit aufgenommen. Die Mitglieder trafen sich auf Einladung von Bischof Dr. Stephan Ackermann am 26. Juni in Trier.

    Der Kommission gehören an: Dr. Uwe Christoffer (Betroffenenbeirat), Dr. Petra Hank (Psychologin mit dem Forschungsschwerpunkt Diagnostik und Evaluationsmethodik an der  Universität Trier), Herbert Heyd (Saarbrücken, früherer Abteilungsleiter im saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, benannt von der Landesregierung Saarland), Professor Dr. Lutz Raphael, (Ordinarius für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Trier, Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz), Professor Dr. Gerhard Robbers (Justizminister a.D., Trier, benannt von der Landesregierung Rheinland-Pfalz), Dr. Monica Sinderhauf (Direktorin des Trierer Bistumsarchivs und Kanzlerin der Bischöflichen Kurie) und Dr. Karl-Horst Wirz (Betroffenenbeirat).

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  • Unterstützung und Achtung der Unabhängigkeit: Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier: Mitglieder für die Unabhängige Kommission benannt (22. Dezember 2020)

    Sieben Frauen und Männer haben ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Verantwortungsbereich der Diözese Trier erklärt. 

    In der Kommission werden mitarbeiten:

    • Dr. Uwe Christoffer, Betroffenenbeirat
    • Dr. Petra Hank, Psychologin mit dem Forschungsschwerpunkt Diagnostik/Evaluationsmethodik an der Universität Trier;
    • Herbert Heyd, Saarbrücken, bis 31. Januar 2021 Abteilungsleiter im saarländischen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (benannt von der Landesregierung Saarland),
    • Professor Dr. Lutz Raphael, Ordinarius für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Trier, Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz;
    • Professor Dr. Gerhard Robbers, Justizminister a.D., Trier (benannt von der Landesregierung Rheinland-Pfalz) und
    • Dr. Monica Sinderhauf, Direktorin des Trierer Bistumsarchivs und Kanzlerin der Bischöflichen Kurie.
    • Dr. Karl-Horst Wirz, Betroffenenbeirat

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  • Auseinandersetzung mit der institutionellen Verantwortung (25. Juni 2020)

    Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ am 25. Juni für das Bistum Trier unterzeichnet. Damit hat er die institutionelle Aufarbeitung in der Diözese in Gang gesetzt. Zugleich rief Ackermann zur Mitwirkung im neu zu gründenden Betroffenenbeirat des Bistums auf.

    (Zur Nachricht vom 25. Juni 2020)

  • Entscheidende Grundlage für eine transparente Aufarbeitung (22. Juni 2020)

    Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, haben am 22. Juni die „Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ unterzeichnet.

    Mit der Erklärung, deren Unterzeichnung der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz Ende April 2020 beschlossen hatte, haben sich die Bischofskonferenz und der Unabhängige Beauftragte gemeinsam über verbindliche Kriterien und Strukturen für eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz unter Einbeziehung von Betroffenen verständigt.

    Mehr lesen in der Nachricht vom 22. Juni 2020

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