Zum Inhalt springen

Forschungsprojekt der Universität Trier:Stellungnahme zur Studie Sexueller Missbrauch im Bistum Trier in den Amtszeiten von Franz Rudolf Bornewasser (1946–1951) und Matthias Wehr (1951–1966)

Die UAK äußert sich zum vierten Zwischenbericht des Projekts „Sexueller Missbrauch von Minderjährigen sowie hilfs- und schutzbedürftigen erwachsenen Personen durch Kleriker/Laien im Verantwortungsbereich der Diözese Trier (1946–2021)“, der am 8. Oktober 2026 von der Universität Trier veröffentlicht wurde.
Datum:
8. Okt. 2026
Von:
UAK

Die eindrückliche wie bedrückende Studie führt in die unmittelbare Nachkriegszeit und in die frühe Bundesrepublik. Nach der Katastrophe des Nationalsozialismus ist es auch für die katholische Kirche eine Zeit, in der Neubeginn ebenso möglich war wie das Wiederanknüpfen an überkommene Traditionen und Verhaltensmuster. Es handelt sich nicht um eine lang vergangene Zeit, vielmehr leben heute noch viele damals missbrauchte Betroffene, die über Jahrzehnte hinweg bis heute an den Folgen des Missbrauchs leiden.

Immer wieder wird in der Studie deutlich, dass die damaligen Bistumsverantwortlichen in Trier sich zu wenig um die Betroffenen sexuellen Missbrauchs gekümmert haben. Ihr Hauptaugenmerk galt besonders dem guten Ruf der Kirche und der Bewahrung allgemeiner Sittlichkeit nach den Auffassungen der Zeit. Häufig wurde Tätern mit großer und auch übergroßer Milde begegnet.

Die Nöte und das Leid der Betroffenen wurden oft nicht hinreichend erkannt, oft nicht angemessen berücksichtigt. Immer wieder wird deutlich, wie nicht hinterfragte Autorität missbraucht wird und zu sexuellem Missbrauch und schwerem Leid führt. Der Schutz vor sexuellem Missbrauch wurde vernachlässigt oder mit ungenügenden Mitteln zu erreichen versucht. Die Studie macht einmal mehr die große Not auch von Eltern und Gemeinden deutlich, die der sexuelle Missbrauch verursacht hat.

Besonders problematisch ist, dass Täter nach ihrer Entdeckung häufig lediglich in anderen Gemeinden eingesetzt wurden; dort konnten sie weiterhin sexuellen Missbrauch verüben und weiterhin Kinder und Jugendliche zutiefst schädigen. Individuelle Maßnahmen zur Besserung von Tätern wie die Verpflichtung zu Exerzitien haben ersichtlich keinen ausreichenden Erfolgt gehabt. Den damaligen Bistumsverantwortlichen hätte bewusst gewesen sein sollen, dass auch sie durch ihr Verhalten Verantwortung für weitere Missbrauchstaten auf sich laden.

Aus der Studie wird deutlich, dass die inzwischen eingeführten Maßnahmen zur Prävention konsequent fortgeführt werden müssen. Beispiele der Aufmerksamkeit von Kollegen, die die Bistumsleitungen eigeninitiativ auf sexuellen Missbrauch aufmerksam gemacht haben, weisen auf die fortbestehende Bedeutung von Umsicht, Mut und Achtsamkeit gerade in den Kirchengemeinden hin. Falsch verstandene Kollegialität und übergroße Geduld mit Tätern vergrößert die Gefahr des Missbrauchs und verschlimmert die Folgen.

Es erschwert die umfassende Aufarbeitung, dass teilweise Aktenstücke über den sexuellen Missbrauch entfernt sind, auch wenn entsprechend den kirchenrechtlichen Vorgaben über die Vorfälle Kurzberichte in den Akten enthalten sind.

Die erschreckenden Missbrauchszahlen und die exemplarischen Schilderungen besonders verstörender Fälle drängen dazu, noch klarer die Belange der Betroffenen zu erkennen. Wege müssen gefunden und konsequent begangen werden, differenziert auf individuelle Bedürfnisse einzugehen.

Der Bericht ist unter der Adresse: aufarbeitung.uni-trier.de/veroffentlichungen auffindbar.